Versteuerung von sonstigen Bezügen (Sonderzahlungen)

Was sind sonstige Bezüge?
Das sind Bezüge, die dem Dienstnehmer in größeren Zeitabständen, als den normalen Abrechnungszeiträumen oder auch nur einmalig ausgezahlt werden.
Beispiel: Urlaubsbeihilfe und Weihnachtsremuneration (= jährlich wiederkehrende sonstige Bezüge), Bilanzgeld, Jubiläumsgeld, u.a.m.

Wie sind sonstige Bezüge zu versteuern?
Sonstige Bezüge werden im Ausmaß von zwei durchschnittlichen Monatsbezügen („innerhalb des Jahressechstels“) mit einem festen Steuersatz begünstigt versteuert.

Dieser Steuersatz beträgt

Betragsgrenzen

Lohnsteuersatz

für die ersten € 620,00

0 %

für die nächsten € 24.380,00

6 %

für die nächsten € 25.000,00

27 %

für die nächsten € 33.333,00

35,75 %

Dadurch kommt es zu unterschiedlichen Nettoauszahlungen in den Monaten der Sonderzahlungen (März, Juni, September und Dezember).

Die Besteuerung der sonstigen Bezüge mit diesen festen Steuersätzen unterbleibt allerdings, wenn das Jahressechstel höchstens
€ 2.100,00 beträgt.