Lohnzettel

Die ÖBB-Business Competence Center GmbH übermittelt Lohnzettel alljährlich automatisch an das Wohnsitzfinanzamt. Es ist daher nicht erforderlich, für die Arbeitnehmerveranlagung (ehemals Jahresausgleich) einen Lohnzettel anzufordern.

Ausdruck und Versand von Lohnzetteln für das abgelaufene Kalenderjahr ist wegen diverser Schlussabrechnungen und Kontrollen erst Ende Februar/Anfang März des Folgejahres möglich.