Gemeinsame Versteuerung
gem § 47(4) Einkommensteuergesetz 1988
Bezieht ein:e Pensionist:in mehrere Pensionen aus der gesetzlichen Sozialversicherung, eine Beamtenpension, eine Pension aus einem früheren Dienstverhältnis zu einem Bundesland oder Pensionen aus inländischen Pensionskassen, werden diese Pensionsbezüge gemeinsam versteuert.
Die gemeinsame Versteuerung übernimmt jene Stelle, die den höchsten steuerpflichtigen Bezug ausbezahlt.