Kirchenbeiträge

Beiträge, die an gesetzlich anerkannte Kirchen- und Religionsgemeinschaften bzw. an Pensionistenverbände geleistet werden, können vom ÖBB-BCC Pensionsservice bei Berechnung der Lohnsteuer nicht berücksichtigt werden.

Wir empfehlen Ihnen, diese Beiträge im Wege der Arbeitnehmerveranlagung bei Berechnung der Jahreslohnsteuer berücksichtigen zu lassen.