Steuertickets

Für diese Sonderform des Mitarbeitertickets wird kein Fahrpreis entrichtet, sondern die lohnsteuerrechtlichen Abgaben getragen, wobei für die Höhe des geldwerten Vorteils die Wagenklasse relevant ist.
Die lohnsteuerrechtlichen Abgaben werden auf Basis des festgelegten Werts für jede Tarifeinheit der gewählten Strecke ermittelt.
Die lohnsteuerrechtlichen Abgaben sowie die Kosten bei Nutzung des ÖBB-Kundenservice werden im Rahmen der Bezugs- bzw. Pensionsabrechnung einbehalten und an das Finanzamt bzw. die ÖBB-Personenverkehr AG abgeführt.

Steuertickets werden bei dem Klick auf „Auftrag abschließen“ verrechnet. Ab diesem Zeitpunkt ist kein Storno mehr möglich.

  • Steuertickets buchen

    Sie können ihr Steuerticket ganz einfach per Telefon oder über das Internet buchen.

    Internet

    1. Steigen Sie unter ÖBB-Login ein und geben Sie Ihre Zugangsdaten (die Personalnummer bei der Emailadresse und darunter das Passwort) unter „Jetzt Anmelden“  ein.
      Achtung: Nutzen Sie niemals „Konto erstellen“, da hier ein externes Konto angelegt wird, bei welchen Sie kein Steuerticket buchen können!
      Sollten Sie dennoch ein solches externes Konto erstellt haben, müssen Sie es unter den „Kontoeinstellungen“ und „Konto schließen“ löschen, damit Ihre Emailadresse wieder für den Ersteinstieg des Steuerticketkontos frei wird.
    2. Danach folgen Sie bitte den Angaben auf der Website.
    3. Das Steuerticket kann nach der Buchung ausgedruckt oder bereits nach 15 Minuten an einem stationären Fahrscheinautomaten, abgeholt werden. Bei Fahrten innerhalb Österreichs kann das PDF-Ticket auch elektronisch vorgewiesen werden. Hierfür ist auf Ihrem mobilen Endgerät ein PDF-Reader erforderlich.

    Hilfe bei der Registrierung, dem Login oder der Abholung

    Telefon

    1. Rufen Sie im Kundenservice unter der kostenlosen Nummer 0800-201 247 an.

      Das CallCenter-Personal benötigt nun folgende Angaben von Ihnen:
      Personalnummer
      Nachname, Vorname
      Zugangscode (Passwort)

      Geben Sie nun Ihren Reisewunsch bekannt:
      Abfahrtsbahnhof
      Zielbahnhof
      Angaben zu den reisenden Personen
      Reisedatum (falls Rückreise gewünscht, auch Rückreisedatum)
      Klasse
      Reservierung Ja/Nein (generell Schlaf-, Liege-, Sitzplatz usw.)
      Anzahl der reisenden Personen
      Kreditkartennummer (bei Zusatzbuchungen wie Fahrradkarten, Reservierungen oder Zulassungstickets)
       
    2. Das Callcenter Servicepersonal der Personenverkehrs AG bucht mit Ihren Daten Ihr persönliches Steuerticket.
    3. Ihr Steuerticket wird Ihnen auf Wunsch an Ihre Wohnadresse zugesendet oder kann an einem stationären ÖBB-Fahrscheinautomaten abgeholt werden.

    Steuerticket wird an die Wohnadresse gesendet:

    • Für jede Bestellung  wird eine Bearbeitungsgebühr von € 1,30 von Ihrer Pension einbehalten.
    • Für den Service der Postzustellung behalten wir zusätzlich € 0,70 pro Bestellung von Ihrer Pension ein.
    • Bei Zusendung des Steuertickets per Post an die Wohnadresse, bestellen Sie Ihr Ticket bitte mindestens 5 Werktage vor dem geplanten Fahrtantritt.

    Steuerticket wird selbstständig am Fahrkartenautomat abgeholt:

    • Sie erhalten bei der Bestellung einen 12-stelligen Abholcode.
      Auf Wunsch kann Ihnen dieser Code gerne auch per SMS oder E-Mail zugesendet werden.
    • Bereits 15 Minuten nach Ihrer Buchung steht Ihr Steuerticket zur Abholung bereit.
  • Abholung von Steuertickets

    Sie können Ihr telefonisch beim ÖBB-Kundenservice bestelltes oder im Internet gebuchtes Steuerticket bei allen stationären Fahrkartenautomaten der ÖBB Personenverkehr AG abholen. Dieser Abholservice steht Ihnen unbeschränkt, an allen Tagen und bei rund 600 Bahnhöfen zur Verfügung.

    Ein gebuchtes Steuerticket steht bereits nach 15 Minuten am Fahrkartenautomaten zur Verfügung. Für Sie entsteht dadurch der große Vorteil, dass Sie Ihr Ticket bis unmittelbar vor Fahrtantritt abholen können.

    Eine Liste aller Fahrkartenautomatenstandorte finden Sie unter www.oebb.at.

    Abholung Steuertickets

  • Sachbezug bei Steuertickets

    Die Tarifeinheiten (hinterlegt im Buchungssystem der PV AG) werden mit

    • € 0,08 (2. Klasse) oder
    • € 0,12 (1. Klasse)

    multipliziert und ergeben so den Wert des Steuertickets.

    Dieser Wert des Steuertickets wird um die Umsatzsteuer (10%, welche gesondert abgeführt wird) vermindert und zu Ihrer Lohnsteuerbemessungsgrundlage und SV-Bemessungsgrundlage der Pension hinzugerechnet (Sachbezug). Ihre Lohnsteuer und Ihr Krankenversicherungsbeitrag können dadurch erhöht werden. Die Abrechnung erfolgt monatlich im Nachhinein.

    Hier finden Sie die Abrechnungszeiträume für Ihr Steuertickets:

    Steuerticket ausgedruckt oder zugesandt im Monat

    wird abgerechnet im Monat

    Jänner März
    Februar April
    März Mai
    April Juni
    Mai Juli
    Juni August
    Juli September
    August Oktober
    September November
    Oktober Dezember
    November Jänner
    Dezember Februar