Pauschalnutzung (Netzkarte)

Wo kann ich fahren?
In allen Zügen der ÖBB PV AG sowie bei den im Geltungsbereich genannten Partnerunternehmen.

Was wird verrechnet?

  • Monatlich die Pauschalgebühr (Servicegebühr) und ein festgelegter Sachbezugswert für jede Netzkarte.
  • Die jährliche Bemessungsgrundlage für den Sachbezugswert ist abhängig vom Alter des Pensionisten beziehungsweise des Angehörigen.
  • Die derzeit angewandten jährlichen Pauschalwerte sind mit der Finanzverwaltung des Bundes festgelegt, unterliegen aber einer laufenden Betrachtung und Überprüfung. Diese werden gegebenenfalls - nach Vorgabe der Finanzverwaltung - angepasst.
  • Der jährliche Pauschalwert wird um die Umsatzsteuer (10%, welche gesondert abgeführt wird) vermindert und durch 12 geteilt. Dieser monatliche Pauschalwert wird zur Lohnsteuerbemessungsgrundlage und Sozialversicherungsbemessungsgrundlage Ihres Ruhegenusses hinzugerechnet. Ihre Lohnsteuer und Ihr Krankenversicherungsbeitrag können dadurch erhöht werden.

Sachbezug für Senioren
Aufgrund der Änderung im Tarifsystem der PV AG und der Verkehrsverbünde wird der verminderte Sachbezug für Senioren erst ab dem 65. Lebensjahr gewährt.

Sonderregelungen

  • Für Ruhegenussempfänger und Angehörige mit mindestens 70% Erwerbsminderung gibt es einen eigenen verminderten Sachbezug. Der Nachweis erfolgt durch Behindertenpass oder Bescheid des Bundessozialamtes.