Freifahrscheine

Freifahrscheine in Österreich

Wenn Sie oder einer Ihrer Angehörigen die Einzelfahrtversteuerung gewählt haben, erhalten Sie pro Personalnummer einmal im Kalenderjahr (Ende Dezember für das Folgejahr)

  • 14 Freifahrscheine für die 2.Klasse oder
  • 10 Freifahrscheine für die 1.Klasse

Die Freifahrscheine sind, in Verbindung mit dem Berechtigungs­ausweis, bis zum rechts oben aufgedruckten Datum gültig, und können innerhalb des Geltungsbereiches verwendet werden. Bitte beachten Sie den Auszug aus der Richtlinie. Wenn Sie mit einem Freifahrschein mit dem Aufdruck "1.Klasse" in der 1.Klasse reisen, dann benötigen Sie eine Zulassungskarte.

Für diese Freifahrscheine wird bei Ihrer Pension im Jänner jeden Jahres eine Sachzuwendung (SACHZU) von € 186.- verrechnet. Aus steuerlichen Gründen können wir die Freifahrscheine für jede Personalnummer nur einmal pro Jahr ausstellen.

Freifahrscheine ohne aufgedruckte persönliche Daten dürfen nicht verwendet werden und sind zu entsorgen.

Die Stadtverkehrsregelung gilt NICHT für die at. Fbg. Freifahrscheine.
(Nachzulesen unter dem Punkt: "Hauptbahnhof Wien - Eine Stadt, ein Bahnhof, ein Preis".)

Freifahrscheine nicht erhalten?

Sollten Ihre Freifahrscheine auf dem Postweg verloren gegangen sein, haben Sie bis zur Aussendung der Freifahrscheine für die nächste Periode (spätestens Oktober), die Möglichkeit, dies schriftlich mittels eines Formulars zu bestätigen. Es wird dann eine Gebühr von € 3 für den Versand/den erneuten Druck von der Pension einbehalten und eine Ersatzausstellung wird veranlasst. 

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass unabhängig von der Anzahl der Personen mit Einzelfahrtnutzung, nur einen Bogen Freifahrscheine für den gesamten Familienverband erhalten. Das Formular muss vom Primär Begünstigten unterschrieben sein.

Ersatzausstellung Freifahrscheine