Einzelfahrtnutzung

(Freifahrscheine, Mitarbeitertickets und Steuertickets)

Wo kann ich fahren?

In allen Zügen der ÖBB PV AG, sowie bei den im Geltungsbereich genannten Partnerunternehmen.

Was wird verrechnet?

Bei dieser Variante wird monatlich nur die Pauschalgebühr (Servicegebühr) sowie die Umsatzsteuer für die Freifahrscheine verrechnet.
Bei Buchung von Steuertickets wird der jeweilige Sachbezug verrechnet. Dabei wird der Wert des Tickets durch Multiplikation der hinterlegten Kilometer für Ihre Reise mit einem festgelegten klassenabhängigen Kilometersatz ermittelt. Steuertickets sind beim Bezug nicht zu bezahlen; der errechnete Sachbezug wird im Rahmen der Pensionsabrechnung verbeitragt. Eine detaillierte Erklärung finden Sie unter Steuertickets.

Für jede Personalnummer werden pro Kalenderjahr einmal 10 Freifahrscheine für die 1. Klasse oder 14 Freifahrscheine für die 2. Klasse zugesandt, die nur in Verbindung mit dem Berechtigungsausweis gültig sind. Diese stellen eine einmalige Sachzuwendung von € 186,00 dar.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, bei ÖBB-Personenkassen oder Fahrkartenautomaten Mitarbeitertickets zu erwerben.