Ruhestandsversetzung

Was ist zu tun?

Bei einer Ruhestandsversetzung erfolgt – sofern auf die at. Fahrbegünstigung nicht verzichtet wurde – eine Umstellung von der ID-Card auf einen Berechtigungsausweis.

Die ID-Card ist auf jeden Fall, spätestens am letzten Arbeitstag, bei der konzernweiten Mitarbeiterbetreuung abzugeben. Falls Sie bis zum Erhalt des Berechtigungsausweises eine vorläufige Bestätigung zur Inanspruchnahme der Fahrbegünstigung benötigen, so kann die konzernweite Mitarbeiterbetreuung diese sofort bei Abgabe der ID-Card ausstellen. Neue Ausweise für Ihre Angehörigen müssen bei der Ruhestandsversetzung nicht beantragt werden.

Bei einer Ruhestandsversetzung wird das Nutzungsmodell des Aktivstandes übernommen.

Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, besteht folgende Auswahlmöglichkeit:

  • Verzicht auf die at. Fahrbegünstigung
  • Verzicht auf die at. Fahrbegünstigung für Familienangehörige
  • Wechsel in ein anderes Nutzungsmodell für Sie oder einen Familienangehörigen
  • Änderung der Wagenklasse (Die 1.Klasse können wir Ihnen nur anbieten, wenn Sie darauf Anspruch haben.)

Verzicht

Wenn Sie oder einer Ihrer Angehörigen auf die at. Fahrbegünstigung verzichten wollen, dann senden Sie bitte alle Berechtigungsausweise (inklusive FIP) jener Personen, für die der Verzicht erfolgt an unsere Adresse.

Wechsel

Sie können anlässlich der Ruhestandsversetzung alle Änderungen unabhängig von einer Frist beantragen. Den Auswahlbogen zur Ruhestandsversetzung finden Sie hier oder bei der konzernweiten Mitarbeiterbetreuung.

Wichtig

  • Der Änderungswunsch muss schriftlich, am besten mittels Auswahlbogen, erfolgen.
  • Bitte beachten Sie, dass eine von Ihnen gewünschte Änderung mindestens 6 Monate bindend ist.