Diebstahl/Verlust des Berechtigungsausweises oder der Internationalen Ermäßigungskarte

Wenn Sie eine Neuausstellung eines Berechtigungsausweises oder der Internationalen Ermäßigungskarte  wünschen, dann wenden Sie sich für die Neuausstellung an unsere Adresse.

Ist während der Geltungsdauer aufgrund inhaltlicher Änderungen (zB Wechsel im Konzern, Namensänderung etc) die Ausstellung eines neuen Berechtigungsausweises erforderlich, erfolgt die Neuausstellung kostenlos, wenn zuvor alle betroffenen Berechtigungsausweise zurückgegeben werden.

Festgehalten wird, dass die Ausstellung eines Berechtigungsausweises nach Ablauf des mindestens sechsmonatigen Verzichts auf Gewährung der at. Fbg. nicht als neuerliche Ausstellung oder Ersatzausstellung des Berechtigungsausweises gelten.

Vorausgesetzt ist allerdings, dass alle betroffenen Berechtigungsausweise bei Abgabe des Verzichts zurückgegeben werden. In allen anderen Fällen sind für die Ersatzausfertigung je Berechtigungsausweis € 15,00 zu entrichten.

Für den Primär Begünstigten, deren Angehörige bzw. Hinterbliebene gilt, dass bei Verlust oder Diebstahl des Berechtigungsausweises oder der Internationalen Ermäßigungskarte, dieser Umstand schriftlich, an unseren Kontakt zu melden ist; die Vorlage einer Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige ist nicht erforderlich.