Voraussetzung für die Gewährung einer Studienunterstützung
Studium als ordentliche:r Hörer:in
- an einer österreichischen Universität, Fachhochschule, der Kunsthochschule oder an der Akademie der bildenden Künste in Wien oder
- Besuch einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden höheren Schule oder
- Besuch einer berufsbildenden mittleren Schule.
bei einem Studium nach Litura
- es liegt ein befriedigender Studienerfolg vor
- die Aufnahme des Studiums erfolgte innerhalb von drei Jahren nach Erlangung der Hochschulreif
- es wurde noch kein Hochschulstudium/FH-Studiengang absolviert
bei einem Schulbesuch nach Litura
- der (die) SchülerIn befindet sich in der 9. (oder höheren) Schulstufe
- es wurde das 19. Lebensjahr (bei Besuch einer Akademie für Sozialarbeit oder medizinisch-technischen Akademie das 23. Lebensjahr) noch nicht vollendet
- das Schuljahr wird nicht wiederholt
in allen Fällen darf das Einkommen des Unterstützungswerbers folgende Grenzen nicht übersteigen:
- wenn Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag gegeben ist - Ansatz der Gehaltsgruppe VIIb, Gehaltsstufe 14
(siehe Wichtige Werte) - wenn kein Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag besteht - Ansatz der Gehaltsgruppe VIIb, Gehaltsstufe 07
(siehe Wichtige Werte) - für jedes weitere Kind, für das Kinderzulage oder der Steigerungsbetrag bezogen wird, erhöht sich die Einkommensgrenze um
€ 72,67
Antragsfristen
für Studierende vom 01.04. bis 30.04. eines jeden Kalenderjahres (für das laufende Studienjahr)
für Schüler:innen vom 01.03. bis 31.03. eines jeden Kalenderjahres (für das laufende Schuljahr)
Bitte beachten Sie, dass verspätet einlangende Anträge nicht berücksichtigt werden können.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag (siehe Formulare)
- Für Studierende
- Inskriptions(Fortsetzungs)bestätigungen für das vorangegangene Wintersemester sowie für das aktuelle Sommersemester
- Zeugnisse (über Prüfungen aus Pflicht- oder Wahlfächern im Gesamtumfang von zumindest acht Semesterwochenstunden oder 16 ECTS-Punkte bzw. einer Teilprüfung der Diplomprüfung(en), eines Rigorosums oder über den Abschluss der Diplomarbeit)
- Reifeprüfungszeugnis bei Absolvierung des ersten Studiensemesters
- Für Schüler
- Aktuelle Schulbesuchsbestätigung
- Das letzte Jahreszeugnis