Die Pensionen werden in Abhängigkeit von der Pensionshöhe nach folgenden Regeln erhöht:
Pensionshöhe |
Pensionserhöhung |
---|---|
bis € 1.000,00 |
3,5 % |
€ 1.000,01 bis € 1.400,00 |
linear fallender Prozentsatz von 3,5 % auf 1,5 % |
€ 1.400,01 bis € 2.333,00 |
1,5 % |
ab € 2.333,01 |
Fixbetrag € 35,00 |
Hinweis:
Pensionsanpassungen, die Leistungen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung (PVA, SVS und BVAEB) erhöhen, sind aufgrund einer nachträglich beschlossenen gesetzlichen Änderung betraglich auch auf die Pensionsanpassung der ÖBB-Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge anzurechnen. Der Erhöhungsbetrag darf in Summe € 35,00 nicht überschreiten.
Achtung, es bestehen Ausnahmen von dieser allgemeinen Pensionserhöhung:
Für Ruhebezüge erfolgt die erstmalige Pensionserhöhung ab dem zweitfolgenden Kalenderjahr. Beispiel: Pensionszuerkennung am 10.05.2020; erstmalige Pensionserhöhung am 1.1.2022! Diese Regelung gilt jedoch nicht für Witwen(Witwer)- und Waisenpensionen.
Übersicht Mindestsatz
Mindestsatz (Mindesteinkommen) |
ab 01.01.2021 EURO (monatlich) |
---|---|
alleinstehende Pensionisten |
1.000,48 € |
verheiratete Pensionisten |
1.578,36 € |
Halbwaise bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres |
367,98 € |
Halbwaise nach Vollendung des 24. Lebensjahres |
653,91 € |
Vollwaise bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres |
552,53 € |
Vollwaise nach Vollendung des 24. Lebensjahres |
1.000,48 € |
Krankenversicherung Höchstbeitragsgrundlage
- € 5.550,00
Höchstgrenze besonderer Sterbekostenbeitrag
- € 4.096,35
Studienunterstützung
- pro Semester (bei Studierenden): € 109,00
- pro Schuljahr: € 109,00
Geringfügigkeitsgrenze gemäß § 5 Abs. 2 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
- € 475,86
Grenzbetrag
- € 839,25
Einkommensgrenze für Waisen
- € 1.142,00
Einkommensgrenze für Studienunterstützungen
- Pensionist ist Alleinverdiener: € 4.366,40
- Pensionist ist nicht Alleinverdiener: € 3.246,59
Einkommensgrenze für politische Mandatare
- € 4.521,72 (49 % des Ausgangsbetrages gem. § 3 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre)