Wichtige Werte

Pensionserhöhung ab 01.01.2026

Die Pensionen werden in Abhängigkeit von der Pensionshöhe nach folgenden Regeln erhöht:

Gesamtpensionseinkommen

Pensionserhöhung

bis € 2.500,00

2,7 %

über € 2.500,01

Fixbetrag iHv € 67,50

Hinweis:
Zu den o.a. grundsätzlichen Anpassungsfaktoren der Pensionsleistungen ab 01. Jänner 2026, gibt es dieses Mal eine Aliquotierung der Pensionserhöhung bei unterjährigem Pensionsanfall.
Dies bedeutet, dass bei Ruhestandsversetzungen mit Pensionsantritten ab 01.01.2025 und dementsprechend erstmalig erfolgender Pensionsanpassung in 2026, die jeweiligen Ruhebezüge sowie Versorgungsbezüge nach im Dienststand verstorbener Beamt:innen und Versorgungsbezüge nach verstorbenen Ruhegenussempfänger:innen, mit 50% des vollen Erhöhungsbetrages (2,7% bzw. € 67,50) angepasst werden.

Übersicht Mindestsatz

Mindestsatz (Mindesteinkommen)

ab 01.01.2026 EURO (monatlich)

alleinstehende Pensionisten

€ 1.308,39

verheiratete Pensionisten

€ 2.064,12

Halbwaise bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres

€ 481,23

Halbwaise nach Vollendung des 24. Lebensjahres

€ 855,16

Vollwaise bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres

€ 722,58

Vollwaise nach Vollendung des 24. Lebensjahres

€ 1.308,39

 

Krankenversicherung Höchstbeitragsgrundlage

  • € 6.930,00

Höchstgrenze besonderer Sterbekostenbeitrag

  • € 5.111,40

Studienunterstützung

  • pro Semester (bei Studierenden): € 109,01
  • pro Schuljahr: € 109,01

Geringfügigkeitsgrenze gemäß § 5 Abs. 2 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

  • € 551,10

Grenzbetrag

  • € 1.099,55

Einkommensgrenze für Waisen

  • € 1.490,00

Einkommensgrenze für Studienunterstützungen

  • Pensionist ist Alleinverdiener: € 5.663,23
  • Pensionist ist nicht Alleinverdiener: € 4.246,27

Einkommensgrenze für politische Mandatare

  • € 5.550,92 (49 % des Ausgangsbetrages gem. § 3 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre)