Sperrliste Deutsche Bahn

Die geltenden Nutzungsbeschränkungen für Fahrvergünstigungsberechtigte in den Fernzügen der DB Fernverkehr AG werden zum 10.12.2023 aktualisiert.

Für Fahrvergünstigungsberechtigte mit dem Internationalen Fahrscheinheft für das Eisenbahnpersonal (ohne viersprachigen Stempel "Kein Zuschlag erforderlich" / "Dienstreise") sind ab dem 10.12.2023 die aufgeführten Züge für bestimmte Streckenabschnitte und an bestimmten Verkehrstagen gesperrt.

Die genannten Sperrtage beziehen sich auf den jeweiligen Wochentag, unabhängig davon, ob dieser auf einen Wochenfeiertag fäll oder nicht. 

Wer mit dem Internationalen Fahrscheinheft für Eisenbahnpersonal einen gesperrten Zug benutzt, wird als "Reisender ohne gültige Fahrkarte" behandelt.
Die besonders gekennzeichneten bahn.comfort-Bereiche in den Zügen dürfen nur von Reisenden, die an diesem Serviceprogramm teilnehmen, genutzt werden.

Die gültige Sperrliste kann über den folgenden Link aufgerufen werden:

https://db-mobidig.deutschebahn.com/md-home/Navigation/Sperrliste

Wir bitten Sie, Ihre Fahrvergünstigungsberechtigten entsprechend zu informieren.

Bitte beachten Sie bei Ihrer Reiseplanung die Auslastungsanzeige auf www.bahn.de und im DB-Navigator.  
Bitte wählen Sie bei Zügen mit „Außergewöhnlich hoher Auslastung“ eine andere Zugverbindung.

Hinweise zur Auslastungsanzeige auf www.bahn.de und im DB-Navigator

Das orangene Symbol wird dann neu mit folgendem Text versehen sein:
Kurztext: „Besetzung von mehr als der Hälfte der Sitzplätze erwartet“
Langtext: „Der Zug wird voraussichtlich auf einigen Streckenabschnitten voll sein, mehr als die Hälfte der Sitzplätze werden besetzt sein.“

Der Text des roten Symbols bleibt unverändert:
Kurztext: „Außergewöhnlich hohe Auslastung erwartet“
Langtext: „Es droht eine Überflutung des Zuges auf einigen Streckenabschnitten, viele Fahrgäste müssen stehen. Eine Ticketbuchung und eine Sitzplatzreservierung sind deshalb nicht mehr möglich. Wir empfehlen Ihnen, falls Sie noch kein Ticket für diese Zugverbindung gekauft haben und es Ihnen möglich ist, eine andere Verbindung zu nutzen.“

Elektronische FIP-Fahrscheine:

Elektronische FIP-Fahrscheine werden grundsätzlich in allen Zügen anerkannt. Lediglich die in der Beilage angeführten Züge des Personenfernverkehrs sind auf den genannten Streckenabschnitten an den genannten Tagen (Feiertage gelten wie die entsprechenden Wochentage) für die Inhaber von elektronischen FIP-Fahrscheinen gesperrt.

Inhaber eines elektronischen FIP-Fahrscheins, die einen gesperrten Zug benützen, werden als Reisende ohne gültigen Fahrausweis behandelt.

Elektronische FIP-Fahrscheine für Dienst- und Begleitreisen, die mit dem viersprachigen Stempelabdruck "Kein Zuschlag erforderlich" versehen sind, gelten in allen Zügen an allen Tagen.

Internationale Ermäßigungskarten für Eisenbahnpersonal:

Fahrausweise, die auf Grund der Ermäßigungskarte gelöst worden sind, gelten in allen Zügen an allen Tagen.

Beim Verkauf außerhalb Deutschlands werden relationsbezogene Komplettpreise verrechnet, d.h. jeder Strecke wird ein Preis zugeordnet, der für alle Produktklassen (ICE, IC/EC und Produktklasse C - Nahverkehr) gilt.

Aufstellung NE Bahnen - FIP-Fahrscheine nicht gültig