Ermäßigungen im Ausland

ÖBB-Bedienstete im Ruhestand und Versorgungsgenussempfänger der ÖBB

haben Anspruch auf 50% Ermäßigung bei den allen auf der Ermäßigungskarte angeführten FIP-Verkehrsunternehmen und auf FIP-Fahrscheine gemäß der Übersicht (unten).

Pensionsempfänger anderer Sozialversicherungsträger

Wenn bei den ÖBB mindestens 11 zusammenhängende Dienstjahre geleistet wurden und zwischen Ausscheidung bei den ÖBB und Pensionsanfall bei keinen weiteren Dienstgebern anrechenbare Dienstzeiten erworben wurden, dann haben Sie im Ruhestand mit der internationalen Ermäßigungskarte Anspruch auf 50% Ermäßigung bei den allen auf der Ermäßigungskarte angeführten FIP-Verkehrsunternehmen und auf FIP-Fahrscheine gemäß der Übersicht (unten).

FIP = Vereinigung für die internationalen Fahrvergünstigungen des Eisenbahnpersonals

  • Ermäßigungen im Ausland

    Ermäßigungen im Ausland

    Sie haben Anspruch auf die 1.Wagenklasse?

    Wahlweise können Sie dann auch FIP-Fahrscheine für die 2.Wagenklasse bestellen.
    Wenn Sie auf die 1.Wagenklasse im Inland verzichtet haben, besteht auch international nur Anspruch auf die 2.Wagenklasse.

    FIP-Fahrscheine – Anspruch im Ruhestand

    Nach der ersten Ruhestandsversetzung

    Ehemalige Mitarbeiter - Anforderungsschein

    • Mitarbeiter im Ruhestand haben Anspruch auf einen FIP-Fahrschein im Kalenderjahr für folgende FIP-Verkehrsunternehmen:
      BLS, CD, CFL, CFR, CIE, CP, FS, GB, GYSEV, HZ, MAV, NIR, NS, SNCB, SV, SZ, HT, ZPCG,  ZRSM, ZSR und SLL.
    • Mitarbeiter im Ruhestand haben Anspruch auf eine Ermäßigung von 50 % mit der Internationalen Ermäßigungskarte bei allen FIP-Verkehrsunternehmen.

    Angehörige, Witwen, Witwer und Waisen

    • haben Anspruch auf eine Ermäßigung von 50 % mit der Internationalen Ermäßigungskarte bei allen FIP-Verkehrsunternehmen, jedoch keinen Anspruch auf die Ausstellung von FIP-Fahrscheinen. Bei Kindern endet der Anspruch spätestens mit dem vollendeten 25.Lebensjahr.

    Zusätzlich einmalig innerhalb von 9 Monaten nach der ersten Ruhestandsversetzung

    Ehemalige Mitarbeiter - Anforderungsschein

    • sofern diese Fahrscheine nicht im letzten Kalenderjahr des aktiven Dienstverhältnisses bezogen wurden:
      BDZ, BLS, CD (3 Fahrscheine), CFL, CFR, CIE, CP, DB (2 Fahrscheine), DSB, FS, GB, GYSEV, HZ, KD, KS, KW, LKA, LTG, MAV, NIR, NS, PKP, RENFE, SBB, SNCB, SNCF, SP, SV, SZ, HT, VR, VY GROUP, ZPCG, ZRS,  ZRSM, ZSR (3 Fahrscheine), SLL, STL, und VSU.

    Angehörige - Anforderungsschein

    • sofern diese Fahrscheine nicht im letzten Kalenderjahr des aktiven Dienstverhältnisses des Mitarbeiters bezogen wurden:
      BLS, CD, CFL, CFR, CIE, CP, DB, FS, GB, GYSEV, HZ, MAV, NIR, NS, RENFE, SBB, SNCB, SP, SV, SZ, HT, ZPCG, ZRSM, ZSR, SLL, STL, und VSU.

    Zusätzlich einmalig innerhalb von 45 Monaten nach der ersten Ruhestandsversetzung

    Ehemalige Mitarbeiter - Anforderungsschein

    • Mitarbeiter im Ruhestand haben Anspruch auf einen FIP-Fahrschein für folgende FIP- Verkehrsunternehmen:
      BDZ, DB, DSB, KD, KS, KW, LKA, LTG, PKP, RENFE, SBB, SNCF, SP, VR, VY GROUP, ZRS, STL, und VSU.

    Angehörige - Anforderungsschein

    • Angehörige  haben Anspruch auf einen FIP-Fahrschein für folgende FIP-Verkehrsunternehmen:
      BLS, CD, CFL, CFR, CIE, CP, DB, FS, GB, GYSEV, HZ, MAV,  NIR, NS, RENFE, SBB, SNCB, SP, SV, SZ, HT, ZPCG, ZRSM, ZSR, SLL, STL, und VSU.

    Witwen, Witwer und Waisen - Anforderungsschein

    • Es besteht Anspruch auf jeweils einen FIP-Fahrschein innerhalb von 9 Monaten nach Ableben des im aktiven Dienstverhältnisses verstorbenen Mitarbeiters, sofern diese Fahrscheine nicht im letzten Kalenderjahr des aktiven Dienstverhältnisses des Mitarbeiters bezogen wurden.
    • Es besteht Anspruch auf jeweils einen FIP-Fahrschein innerhalb von  45  Monaten nach Ableben des im aktiven Dienstverhältnisses verstorbenen Mitarbeiters.
    • Wenn der Mitarbeiter im Ruhestand verstorben ist, so besteht Anspruch auf jeweils einen FIP-Fahrschein innerhalb von 9 Monaten nach der Ruhestandsversetzung des verstorbenen Mitarbeiters sofern diese Fahrscheine nicht im letzten Kalenderjahr des aktiven Dienstverhältnisses des Mitarbeiters bezogen wurden.
    • Es besteht Anspruch auf jeweils einen FIP-Fahrschein innerhalb von  45  Monaten nach der Ruhestandsversetzung des verstorbenen Mitarbeiters.
    • BLS, CD, CFL, CFR, CIE, CP, DB, FS, GB, GYSEV, HZ, MAV, NIR, NS, RENFE, SBB, SNCB, SP, SV, SZ, HT, ZPCG, ZRSM, ZSR, SLL, STL, und VSU.

    Wichtig

    • Bitte beachten Sie, dass seit 01.12.2012 auch FIP-Fahrscheine als Sachbezug zu werten und daher abgabenpflichtig sind.
      Bei jeder Bestellung  werden klassenabhängig unterschiedliche Werte als Sachbezugsvorteil pro Person angesetzt.
    • Die FIP-Fahrscheine gelten 3 Monate ab dem Ausstelldatum.
    • Bestellfrist ist mindestens drei Wochen vor dem geplanten Reisedatum.
  • FIP Eisenbahnverkehrs- und Schifffahrtsunternehmen

    Mitglieder der Vereinigung FIP

    Der Vereinigung FIP gehören folgende Bahnen und Schifffahrtsgesellschaften (FIP­ Gesellschaften) an (gültig ab 01.01.2024):

    Bahnen

    Abkürzung

    Erklärung der Abkürzung

    BDZ Bulgarische Staatseisenbahnen
    BLS BLS AG (Schweiz)
    CD Tschechische Bahnen
    CFL Nationalgesellschaft der Luxemburgischen Eisenbahnen
    CFR Nationale Eisenbahngesellschaft für Personenverkehr "CFR Personenverkehr" (Rumänien)
    CIE Irische Transportgesellschaft
    CP Portugiesische Eisenbahngesellschaft
    DB Deutsche Bahn AG
    DSB Dänische Staatsbahnen
    EIL Eurostar International Ltd
    Euskotren Eusko Trenbideak - Ferrocarriles Vascos S.A.- Eisenbahnverkehrsunternehmen des spanischen Baskenlandes
    FS Italiane Italienische Staatsbahnen
    GB GB National Rail / Verband der Bahnbetriebsunternehmen/ Personenverkehrsnetz Großbritanniens
    GySEV Raab-Oedenburg-Ebenfurther-Eisenbahn
    HT Hellenic Train - Eisenbahnverkehrsunternehmen für Griechenland
    HZ Kroatische Eisenbahnen
    KD Koleje Dolnośląskie S.A. / Eisenbahngesellschaft Niederschlesiens
    KS Koleje Śląskie Sp. z o.o. / Eisenbahngesellschaft Schlesiens
    KW Koleje Wielkopolskie Sp. z o.o. / Eisenbahngesellschaft Großpolens
    LKA Łódzka Kolej Aglomeracyjna Sp. z o.o. / Eisenbahngesellschaft Lodz
    LTG LTG Link – Eisenbahngesellschaft für Litauen
    MAV Ungarische Staatseisenbahnen
    NIR Eisenbahnen von Nordirland
    NS Niederländische Eisenbahnen
    ÖBB Österreichische Bundesbahnen
    PKP Polnische Staatsbahnen
    RENFE Renfe (Spanien)
    SBB Schweizerische Bundesbahnen
    SNCB Nationalgesellschaft der Belgischen Eisenbahnen
    SNCF Nationalgesellschaft der Französischen Eisenbahnen
    SP Schweizer Privatbahnen
    SV Serbische Eisenbahnen
    SZ Slowenische Eisenbahnen
    THI THI Factory SA (Belgien)
    VR VR-Gruppe (Finnland)
    Vy Group Vy-Gruppe (Norwegen)
    ZFBH Eisenbahnen der Föderation Bosnien-Herzegowina
    ZPCG Eisenbahnen von Montenegro
    ZRS Eisenbahnen der Republik Srpska / Serbien
    ZRSM Eisenbahnen der Republik Nordmazedonien
    ZSR Eisenbahnen der Slowakischen Republik

     

    Schifffahrtsgesellschaften

    Abkürzung

    Erklärung der Abkürzung

    Attica Attica Gruppe
    SLL Stena Line Limited
    StL Stena Line BV Hoek van Holland - Harwich
    VSU Vereinigte Schifffahrtsunternehmen für den Bodensee und Rhein