Ermäßigungen im Ausland
FIP = Vereinigung für die internationalen Fahrvergünstigungen des Eisenbahnpersonals
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Ermäßigungen im Ausland
Ermäßigungen im Ausland
Ermäßigungen im Ausland
Sie haben Anspruch auf die 1.Wagenklasse?
Wahlweise können Sie dann auch FIP-Fahrscheine für die 2.Wagenklasse bestellen.
Wenn Sie auf die 1.Wagenklasse im Inland verzichtet haben, besteht auch international nur Anspruch auf die 2.Wagenklasse.FIP-Fahrscheine – Anspruch im Ruhestand
Nach der ersten Ruhestandsversetzung
Ehemalige Mitarbeiter - Anforderungsschein
- Mitarbeiter im Ruhestand haben unter bestimmten Voraussetzungen (siehe Richtlinie über die at. Fbg), Anspruch auf einen FIP-Fahrschein im Kalenderjahr für folgende FIP-Verkehrsunternehmen:
BLS, CD, CFL, CFR, CIE, CP, FS, GB, GYSEV, HZ, MAV, NIR, NS, SNCB, SV, SZ, HT, ZPCG, ZRSM, ZSR und SLL. - Mitarbeiter im Ruhestand haben Anspruch auf eine Ermäßigung von 50 % mit der Internationalen Ermäßigungskarte bei allen FIP-Verkehrsunternehmen.
Angehörige, Witwen, Witwer und Waisen
- haben unter bestimmten Voraussetzungen (siehe Richtlinie über die at. Fbg), Anspruch auf eine Ermäßigung von 50 % mit der Internationalen Ermäßigungskarte bei allen FIP-Verkehrsunternehmen, jedoch keinen Anspruch auf die Ausstellung von FIP-Fahrscheinen. Bei Kindern endet der Anspruch spätestens mit dem vollendeten 25. Lebensjahr.
Zusätzlich einmalig innerhalb von 9 Monaten nach der ersten Ruhestandsversetzung
Ehemalige Mitarbeiter - Anforderungsschein
- sofern diese Fahrscheine nicht im letzten Kalenderjahr des aktiven Dienstverhältnisses bezogen wurden:
BDZ, BLS, CD (3 Fahrscheine), CFL, CFR, CIE, CP, DB (2 Fahrscheine), DSB, FS, GB, GYSEV, HZ, KD, KS, KW, LKA, LTG, MAV, NIR, NS, PKP, RENFE, SBB, SNCB, SNCF, SP, SV, SZ, HT, VR, VY GROUP, ZPCG, ZRS, ZRSM, ZSR (3 Fahrscheine), SLL, STL, und VSU.
Angehörige - Anforderungsschein
- sofern diese Fahrscheine nicht im letzten Kalenderjahr des aktiven Dienstverhältnisses des Mitarbeiters bezogen wurden:
BLS, CD, CFL, CFR, CIE, CP, DB, FS, GB, GYSEV, HZ, MAV, NIR, NS, RENFE, SBB, SNCB, SP, SV, SZ, HT, ZPCG, ZRSM, ZSR, SLL, STL, und VSU.
Zusätzlich einmalig innerhalb von 45 Monaten nach der ersten Ruhestandsversetzung
Ehemalige Mitarbeiter - Anforderungsschein
- Mitarbeiter im Ruhestand haben unter bestimmten Voraussetzungen (siehe Richtlinie über die at. Fbg), Anspruch auf einen FIP-Fahrschein für folgende FIP- Verkehrsunternehmen:
BDZ, DB, DSB, KD, KS, KW, LKA, LTG, PKP, RENFE, SBB, SNCF, SP, VR, VY GROUP, ZRS, STL, und VSU.
Angehörige - Anforderungsschein
- Angehörige haben unter bestimmten Voraussetzungen (siehe Richtlinie über die at. Fbg), Anspruch auf einen FIP-Fahrschein für folgende FIP-Verkehrsunternehmen:
BLS, CD, CFL, CFR, CIE, CP, DB, FS, GB, GYSEV, HZ, MAV, NIR, NS, RENFE, SBB, SNCB, SP, SV, SZ, HT, ZPCG, ZRSM, ZSR, SLL, STL, und VSU.
Witwen, Witwer und Waisen - Anforderungsschein
- Unter bestimmten Voraussetzungen (siehe Richtlinie über die at. Fbg), besteht Anspruch auf jeweils einen FIP-Fahrschein innerhalb von 9 Monaten nach Ableben des im aktiven Dienstverhältnisses verstorbenen Mitarbeiters, sofern diese Fahrscheine nicht im letzten Kalenderjahr des aktiven Dienstverhältnisses des Mitarbeiters bezogen wurden.
- Unter bestimmten Voraussetzungen (siehe Richtlinie über die at. Fbg), besteht Anspruch auf jeweils einen FIP-Fahrschein innerhalb von 45 Monaten nach Ableben des im aktiven Dienstverhältnisses verstorbenen Mitarbeiters.
- Wenn der Mitarbeiter im Ruhestand verstorben ist, so besteht unter bestimmten Voraussetzungen (siehe Richtlinie über die at. Fbg), Anspruch auf jeweils einen FIP-Fahrschein innerhalb von 9 Monaten nach der Ruhestandsversetzung des verstorbenen Mitarbeiters sofern diese Fahrscheine nicht im letzten Kalenderjahr des aktiven Dienstverhältnisses des Mitarbeiters bezogen wurden.
- Unter bestimmten Voraussetzungen (siehe Richtlinie über die at. Fbg), besteht Anspruch auf jeweils einen FIP-Fahrschein innerhalb von 45 Monaten nach der Ruhestandsversetzung des verstorbenen Mitarbeiters.
- BLS, CD, CFL, CFR, CIE, CP, DB, FS, GB, GYSEV, HZ, MAV, NIR, NS, RENFE, SBB, SNCB, SP, SV, SZ, HT, ZPCG, ZRSM, ZSR, SLL, STL, und VSU.
Wichtig
- Bitte beachten Sie, dass seit 01.12.2012 auch FIP-Fahrscheine als Sachbezug zu werten und daher abgabenpflichtig sind.
Bei jeder Bestellung werden klassenabhängig unterschiedliche Werte als Sachbezugsvorteil pro Person angesetzt. - Die FIP-Fahrscheine gelten 3 Monate ab dem Ausstelldatum.
- Bestellfrist ist mindestens drei Wochen vor dem geplanten Reisedatum.
- Mitarbeiter im Ruhestand haben unter bestimmten Voraussetzungen (siehe Richtlinie über die at. Fbg), Anspruch auf einen FIP-Fahrschein im Kalenderjahr für folgende FIP-Verkehrsunternehmen:
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FIP Eisenbahnverkehrs- und Schifffahrtsunternehmen
FIP Eisenbahnverkehrs- und Schifffahrtsunternehmen
Mitglieder der Vereinigung FIP
Der Vereinigung FIP gehören folgende Bahnen und Schifffahrtsgesellschaften (FIP Gesellschaften) an (gültig ab 01.01.2024):
Bahnen Abkürzung
Erklärung der Abkürzung
BDZ Bulgarische Staatseisenbahnen BLS BLS AG (Schweiz) CD Tschechische Bahnen CFL Nationalgesellschaft der Luxemburgischen Eisenbahnen CFR Nationale Eisenbahngesellschaft für Personenverkehr "CFR Personenverkehr" (Rumänien) CIE Irische Transportgesellschaft CP Portugiesische Eisenbahngesellschaft DB Deutsche Bahn AG DSB Dänische Staatsbahnen EIL Eurostar International Ltd Euskotren Eusko Trenbideak - Ferrocarriles Vascos S.A.- Eisenbahnverkehrsunternehmen des spanischen Baskenlandes FS Italiane Italienische Staatsbahnen GB GB National Rail / Verband der Bahnbetriebsunternehmen/ Personenverkehrsnetz Großbritanniens GySEV Raab-Oedenburg-Ebenfurther-Eisenbahn HT Hellenic Train - Eisenbahnverkehrsunternehmen für Griechenland HZ Kroatische Eisenbahnen KD Koleje Dolnośląskie S.A. / Eisenbahngesellschaft Niederschlesiens KS Koleje Śląskie Sp. z o.o. / Eisenbahngesellschaft Schlesiens KW Koleje Wielkopolskie Sp. z o.o. / Eisenbahngesellschaft Großpolens LKA Łódzka Kolej Aglomeracyjna Sp. z o.o. / Eisenbahngesellschaft Lodz LTG LTG Link – Eisenbahngesellschaft für Litauen MAV Ungarische Staatseisenbahnen NIR Eisenbahnen von Nordirland NS Niederländische Eisenbahnen ÖBB Österreichische Bundesbahnen PKP Polnische Staatsbahnen RENFE Renfe (Spanien) SBB Schweizerische Bundesbahnen SNCB Nationalgesellschaft der Belgischen Eisenbahnen SNCF Nationalgesellschaft der Französischen Eisenbahnen SP Schweizer Privatbahnen SV Serbische Eisenbahnen SZ Slowenische Eisenbahnen THI THI Factory SA (Belgien) VR VR-Gruppe (Finnland) Vy Group Vy-Gruppe (Norwegen) ZFBH Eisenbahnen der Föderation Bosnien-Herzegowina ZPCG Eisenbahnen von Montenegro ZRS Eisenbahnen der Republik Srpska / Serbien ZRSM Eisenbahnen der Republik Nordmazedonien ZSR Eisenbahnen der Slowakischen Republik Schifffahrtsgesellschaften Abkürzung
Erklärung der Abkürzung
Attica Attica Gruppe SLL Stena Line Limited StL Stena Line BV Hoek van Holland - Harwich VSU Vereinigte Schifffahrtsunternehmen für den Bodensee und Rhein