Ermäßigungen im Ausland

FIP = Vereinigung für die internationalen Fahrvergünstigungen des Eisenbahnpersonals

Ermäßigungen im Ausland

Sie haben Anspruch auf die 1.Wagenklasse?

Wahlweise können Sie dann auch FIP-Fahrscheine für die 2.Wagenklasse bestellen.
Wenn Sie auf die 1.Wagenklasse im Inland verzichtet haben, besteht auch international nur Anspruch auf die 2.Wagenklasse.

FIP-Fahrscheine – Anspruch im Ruhestand

Nach der ersten Ruhestandsversetzung

Ehemalige Mitarbeiter - Anforderungsschein

  • Mitarbeiter im Ruhestand haben unter bestimmten Voraussetzungen (siehe Richtlinie über die at. Fbg), Anspruch auf einen FIP-Fahrschein im Kalenderjahr für folgende FIP-Verkehrsunternehmen:
    BLS, CD, CFL, CFR, CIE, CP, FS, GB, GYSEV, HZ, MAV, NIR, NS, SNCB, SV, SZ, HT, ZPCG,  ZRSM, ZSR und SLL.
  • Mitarbeiter im Ruhestand haben Anspruch auf eine Ermäßigung von 50 % mit der Internationalen Ermäßigungskarte bei allen FIP-Verkehrsunternehmen.

Angehörige, Witwen, Witwer und Waisen

  • haben unter bestimmten Voraussetzungen (siehe Richtlinie über die at. Fbg), Anspruch auf eine Ermäßigung von 50 % mit der Internationalen Ermäßigungskarte bei allen FIP-Verkehrsunternehmen, jedoch keinen Anspruch auf die Ausstellung von FIP-Fahrscheinen. Bei Kindern endet der Anspruch spätestens mit dem vollendeten 25. Lebensjahr.

Zusätzlich einmalig innerhalb von 9 Monaten nach der ersten Ruhestandsversetzung

Ehemalige Mitarbeiter - Anforderungsschein

  • sofern diese Fahrscheine nicht im letzten Kalenderjahr des aktiven Dienstverhältnisses bezogen wurden:
    BDZ, BLS, CD (3 Fahrscheine), CFL, CFR, CIE, CP, DB (2 Fahrscheine), DSB, FS, GB, GYSEV, HZ, KD, KML, KS, KW, LKA, LTG, MAV, NIR, NS, PKP, RENFE, SBB, SNCB, SNCF, SP, SV, SZ, HT, VY GROUP, ZPCG, ZRS,  ZRSM, ZSR (3 Fahrscheine), SLL, STL, und VSU.

Angehörige - Anforderungsschein

  • sofern diese Fahrscheine nicht im letzten Kalenderjahr des aktiven Dienstverhältnisses des Mitarbeiters bezogen wurden:
    BLS, CD, CFL, CFR, CIE, CP, DB, FS, GB, GYSEV, HZ, MAV, NIR, NS, RENFE, SBB, SNCB, SP, SV, SZ, HT, ZPCG, ZRSM, ZSR, SLL, STL, und VSU.

Zusätzlich einmalig innerhalb von 45 Monaten nach der ersten Ruhestandsversetzung

Ehemalige Mitarbeiter - Anforderungsschein

  • Mitarbeiter im Ruhestand haben  unter bestimmten Voraussetzungen (siehe Richtlinie über die at. Fbg), Anspruch auf einen FIP-Fahrschein für folgende FIP- Verkehrsunternehmen:
    BDZ, DB, DSB, KD, KML, KS, KW, LKA, LTG, PKP, RENFE, SBB, SNCF, SP, VY GROUP, ZRS, STL, und VSU.

Angehörige - Anforderungsschein

  • Angehörige haben  unter bestimmten Voraussetzungen (siehe Richtlinie über die at. Fbg), Anspruch auf einen FIP-Fahrschein für folgende FIP-Verkehrsunternehmen:
    BLS, CD, CFL, CFR, CIE, CP, DB, FS, GB, GYSEV, HZ, MAV,  NIR, NS, RENFE, SBB, SNCB, SP, SV, SZ, HT, ZPCG, ZRSM, ZSR, SLL, STL, und VSU.

Witwen, Witwer und Waisen - Anforderungsschein

  • Unter bestimmten Voraussetzungen (siehe Richtlinie über die at. Fbg), besteht Anspruch auf jeweils einen FIP-Fahrschein innerhalb von 9 Monaten nach Ableben des im aktiven Dienstverhältnisses verstorbenen Mitarbeiters, sofern diese Fahrscheine nicht im letzten Kalenderjahr des aktiven Dienstverhältnisses des Mitarbeiters bezogen wurden.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen (siehe Richtlinie über die at. Fbg), besteht Anspruch auf jeweils einen FIP-Fahrschein innerhalb von  45  Monaten nach Ableben des im aktiven Dienstverhältnisses verstorbenen Mitarbeiters.
  • Wenn der Mitarbeiter im Ruhestand verstorben ist, so besteht unter bestimmten Voraussetzungen (siehe Richtlinie über die at. Fbg), Anspruch auf jeweils einen FIP-Fahrschein innerhalb von 9 Monaten nach der Ruhestandsversetzung des verstorbenen Mitarbeiters sofern diese Fahrscheine nicht im letzten Kalenderjahr des aktiven Dienstverhältnisses des Mitarbeiters bezogen wurden.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen (siehe Richtlinie über die at. Fbg), besteht Anspruch auf jeweils einen FIP-Fahrschein innerhalb von  45  Monaten nach der Ruhestandsversetzung des verstorbenen Mitarbeiters.
  • BLS, CD, CFL, CFR, CIE, CP, DB, FS, GB, GYSEV, HZ, MAV, NIR, NS, RENFE, SBB, SNCB, SP, SV, SZ, HT, ZPCG, ZRSM, ZSR, SLL, STL, und VSU.

Wichtig

  • Bitte beachten Sie, dass seit 01.12.2012 auch FIP-Fahrscheine als Sachbezug zu werten und daher abgabenpflichtig sind.
    Bei jeder Bestellung  werden klassenabhängig unterschiedliche Werte als Sachbezugsvorteil pro Person angesetzt.
  • Die FIP-Fahrscheine gelten 3 Monate ab dem Ausstelldatum.
  • Bestellfrist ist mindestens drei Wochen vor dem geplanten Reisedatum.

Mitglieder der Vereinigung FIP

Der Vereinigung FIP gehören folgende Bahnen und Schifffahrtsgesellschaften (FIP­ Gesellschaften) an (gültig ab 01.01.2024):

Bahnen

Abkürzung

Erklärung der Abkürzung

BDZ Bulgarische Staatseisenbahnen
BLS BLS AG (Schweiz)
CD Tschechische Bahnen
CFL Nationalgesellschaft der Luxemburgischen Eisenbahnen
CFR Nationale Eisenbahngesellschaft für Personenverkehr "CFR Personenverkehr" (Rumänien)
CIE Irische Transportgesellschaft
CP Portugiesische Eisenbahngesellschaft
DB Deutsche Bahn AG
DSB Dänische Staatsbahnen
EIL Eurostar International Ltd
Euskotren Eusko Trenbideak - Ferrocarriles Vascos S.A.- Eisenbahnverkehrsunternehmen des spanischen Baskenlandes
FS Italiane Italienische Staatsbahnen
GB GB National Rail / Verband der Bahnbetriebsunternehmen/ Personenverkehrsnetz Großbritanniens
GySEV Raab-Oedenburg-Ebenfurther-Eisenbahn
HT Hellenic Train - Eisenbahnverkehrsunternehmen für Griechenland
HZ Kroatische Eisenbahnen
KD Koleje Dolnośląskie S.A. / Eisenbahngesellschaft Niederschlesiens
KS Koleje Śląskie Sp. z o.o. / Eisenbahngesellschaft Schlesiens
KW Koleje Wielkopolskie Sp. z o.o. / Eisenbahngesellschaft Großpolens
LKA Łódzka Kolej Aglomeracyjna Sp. z o.o. / Eisenbahngesellschaft Lodz
LTG LTG Link – Eisenbahngesellschaft für Litauen
MAV Ungarische Staatseisenbahnen
NIR Eisenbahnen von Nordirland
NS Niederländische Eisenbahnen
ÖBB Österreichische Bundesbahnen
PKP Polnische Staatsbahnen
RENFE Renfe (Spanien)
SBB Schweizerische Bundesbahnen
SNCB Nationalgesellschaft der Belgischen Eisenbahnen
SNCF Nationalgesellschaft der Französischen Eisenbahnen
SP Schweizer Privatbahnen
SV Serbische Eisenbahnen
SZ Slowenische Eisenbahnen
THI THI Factory SA (Belgien)
Vy Group Vy-Gruppe (Norwegen)
ZFBH Eisenbahnen der Föderation Bosnien-Herzegowina
ZPCG Eisenbahnen von Montenegro
ZRS Eisenbahnen der Republik Srpska / Serbien
ZRSM Eisenbahnen der Republik Nordmazedonien
ZSR Eisenbahnen der Slowakischen Republik

 

Schifffahrtsgesellschaften

Abkürzung

Erklärung der Abkürzung

Attica Attica Gruppe
SLL Stena Line Limited
StL Stena Line BV Hoek van Holland - Harwich
VSU Vereinigte Schifffahrtsunternehmen für den Bodensee und Rhein