Mitarbeiterrabatt

Durch die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) wurde klargestellt, dass auch ehemalige Arbeitnehmer:innen von der Steuerbefreiung für Mitarbeiterrabatte profitieren können, sofern die Vergünstigungen aus dem früheren Dienstverhältnis stammen und gruppenbezogen gewährt werden.

Auf Basis dieses VwGH-Erkenntnisses erfolgten intensive Abstimmungen mit dem BMF und  der Finanzbehörde, sodass die Steuerbegünstigung für die außertarifmäßige Fahrbegünstigung (at. Fbg.) anwendbar ist.

Das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes entfaltet keine Wirkung in Bezug auf  Fahrbegünstigungsansprüche von Hinterbliebenen und ist ausschließlich auf Ansprüche von  Ruhegenussempfänger:innen der ÖBB anwendbar!