Durch die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) wurde klargestellt, dass auch ehemalige Arbeitnehmer:innen von der Steuerbefreiung für Mitarbeiterrabatte profitieren können, sofern die Vergünstigungen aus dem früheren Dienstverhältnis stammen und gruppenbezogen gewährt werden.
Auf Basis dieses VwGH-Erkenntnisses erfolgten intensive Abstimmungen mit dem BMF und der Finanzbehörde, sodass die Steuerbegünstigung für die außertarifmäßige Fahrbegünstigung (at. Fbg.) anwendbar ist.
Das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes entfaltet keine Wirkung in Bezug auf Fahrbegünstigungsansprüche von Hinterbliebenen und ist ausschließlich auf Ansprüche von Ruhegenussempfänger:innen der ÖBB anwendbar!