Information zur Anhebung der Krankenversicherungsbeiträge ab 01.06.2025

Ab 1. Juni 2025 beträgt der Beitragssatz für die Krankenversicherung 6 % der Bruttopension (gilt auch für zusätzliche Pensionen aus dem Ausland)!

Aufgrund der technischen Umstellungsarbeiten wird vorgesehen den erhöhten Beitragssatz erstmals von der Oktober-Pension, die spätestens mit 1. Oktober 2025 ausbezahlt wird, zu verrechnen.
Zu diesem Zeitpunkt findet auch die entsprechende Nachverrechnung der Beitragserhöhung rückwirkend mit den Pensionsleistungen seit Juni 2025 statt.
Die Erhöhung des Krankenversicherungsbeitrages führt zu einer (geringen) Verminderung der Lohnsteuerbemessungsgrundlage, sodass sich die Erhöhung nicht zur Gänze auf den Nettobezug auswirkt.   

Für Bezieherinnen und Bezieher einer Ergänzungszulage sowie deren im gemeinsamen Haushalt lebende (Ehe-)Partner und Partnerinnen (ohne Pensionsbonus) wird die Erhöhung des Krankenversicherungsbeitrages auf 6 % nach derzeitiger Rechtslage ab Jänner 2026 wirksam.
Soweit hier Partnerinnen oder Partner einer Person mit Bezug einer Pension aus der gesetzlichen Pensionsversicherung samt Ausgleichszulage betroffen sind, kann aufgrund der notwendigen Abstimmung mit den Pensionsversicherungsträgern die Bestimmung der Höhe des anzuwendenden Krankenversicherungsbeitrages noch bis zumindest Jahresende 2025 dauern; eine Aufrollung und Rückrechnung wird, soweit die Voraussetzungen festgestellt werden können, automatisch durchgeführt.

Zu den Hintergründen der Maßnahme wird auf die mediale Berichterstattung zu den Budgetsanierungsmaßnahmengesetzen 2025 verwiesen.