Besonderer Sterbekostenbeitrag

Ein besonderer Sterbekostenbeitrag kann den Hinterbliebenen auf Antrag gewährt werden, wenn

  • die von den Hinterbliebenen getragenen Bestattungskosten im Nachlass des Beamten keine volle Deckung finden oder
  • Hinterbliebene aufgrund des Todes des Beamten in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind

Zum Kreis der Hinterbliebenen zählen die Witwe (der Witwer), die Kinder und der frühere Ehegatte. Der besondere Sterbekostenbeitrag ist betragsmäßig limitiert (siehe Wichtige Werte).

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefüllter Antrag
  • Sterbeurkunde
  • saldierte, auf den Namen der Antragsteller:in lautende Bestattungskostenrechnungen
  • Gerichtsbeschluss über die Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens
  • Nachweise über das Bestehen einer wirtschaftlichen Notlage
  • für Kinder - Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses