Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist ab 15.01.2024 die Angabe Ihres vierstelligen Pin-Codes bei telefonischer Auskunftserteilung erforderlich.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist ab 15.01.2024 die Angabe Ihres vierstelligen Pin-Codes bei telefonischer Auskunftserteilung erforderlich.