Teuerungsausgleich und außerordentliche Einmalzahlung zum Ruhe- oder Versorgungsbezug

Zur Abfederung der allgemeinen Teuerung sind im September 2022 für Pensionist:innen folgende Einmalzahlungen vorgesehen:  

Bezieher:innen eines Ruhe- oder Versorgungsbezuges mit Ergänzungszulage erhalten einmalig EUR 300,-- völlig abzugsfrei.  

Bezieher:innen eines Ruhe- oder Versorgungsbezuges in der Höhe von bis zu brutto EUR 2.250,-- erhalten eine außerordentliche Einmalzahlung völlig abzugsfrei. Die Höhe dieser Zahlung ist von Ihrer individuellen Bezugshöhe abhängig.

Weitere Hinweise:
Bezieher:innen mehrerer Pensionsleistungen wird die Einmalzahlung (nur) mit jener Pensionsleistung, die für die gemeinsame Versteuerung herangezogen wird, ausbezahlt. 

Mit dem Erhalt einer außerordentlichen Einmalzahlung wird die zusätzliche Geltendmachung eines Teuerungsabsetzbetrages (Neuregelung im Einkommenssteuerrecht) ausgeschlossen, da die Einmalzahlung bereits finanziell vorteilhafter ist.