Steuerreform 2022

Wir möchten Sie darüber informieren, dass mit der aktuellen Lohnverrechnung die erste Steuersenkung aufgrund der Ökosozialen Steuerreform umgesetzt wird.

Aufgrund der Anfang 2022 beschlossenen Steuerreform, kommt es zu einer Lohn- und Einkommensteuersenkung für die zweite und die dritte Tarifstufe. Die Steuersenkung erfolgt dabei in mehreren Schritten.
Im Jahr 2022 wird der Steuersatz der zweiten Tarifstufe (Einkommensteile von 18.000 EUR bis 31.000 EUR) von 35% auf 30% gesenkt. Da die Steuersatzsenkungen immer erst mit 1.7. des jeweiligen Jahres vorgesehen sind, dies jedoch in der Lohnverrechnung nicht umsetzbar ist, kommt im Jahr 2022 ein Mischsteuersatz in der Höhe von 32,5% zur Anwendung.

Die Umstellung erfolgt zur Abrechnung 1.4.2022  rückwirkend ab 01.01.2022.

Ab dem Jahr 2023 beträgt der finale Steuersatz für die zweite Tarifstufe 30% und im selben Jahr wird auch der erste Teil der Senkung der dritten Tarifstufe erfolgen.
Wir werden Sie dazu nochmals gesondert informieren.