Evaluierung Werte der Steuertickets und FIP-Fahrscheine

Um eine langfristig lohnsteuerkonforme Versteuerung der at. Fbg. zu gewährleisten, wurde mit Vertretern des Finanzamtes vereinbart, die der steuerkonformen Abrechnung zu Grunde liegenden Parameter zu evaluieren.

Steuertickets

Der neu festgesetzte Wert bzgl. Sachbezug für das Steuerticket wird seit 1.1.2019 wie folgt berücksichtigt (wurde seitens PV AG jedoch erst mit 05.03.2019 umgesetzt):

Pensionisten + Angehörige

Betrag pro km

1. Klasse

2. Klasse

neu

0,11

0,07

alt

0,10

0,06

Es kommt zu keiner Nachverrechnung bei bereits bezogenen Steuertickets!

FIP-Fahrscheine

Der Sachbezug (pro Bestellung und Person) für Auslandsfreifahrscheine änderte sich ab 1.1.2019 wie folgt:

Für Pensionisten und deren Angehörige werden Sachbezüge (pro Bestellung und Person) für die gesetzlich vorgeschriebene Abgaben (Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben) zu entrichten sind, herangezogen!

Pensionisten + Angehörige

 

1. Klasse

2. Klasse

neu

62,69

39,42

alt

71,01

45,85

Diese Beträge werden auch bereits seit Jänner in der Abrechnung als Sachbezug angesetzt.

Eine Rückerstattung ist daher nicht gegeben.